Das Gesuch für eine dreitägige Winterwanderung von Landquart bis Davos ist von den Bündner Behörden unter Auflagen bewilligt worden. Die Kantonsstrasse von Klosters bis Davos darf allerdings aus sicherheitstechnischen Gründen nicht für eine Wanderung benutzt werden.
Am 9. Januar 2020 ging bei den Bündner Behörden ein Gesuch für eine dreitägige Winterwanderung anlässlich des Jahrestreffens des WEF im Januar 2020 ein. Diese soll am Sonntag, 19. Januar 2020, nach einer Platzkundgebung in Landquart beginnen. Ein erster Zwischenhalt ist gemäss Gesuch in Schiers vorgesehen. Am Montag, 20. Januar 2020, soll die Strecke zwischen Schiers und Klosters zurückgelegt werden. Als letzter Abschnitt ist am Dienstag, 21. Januar 2020, eine Wanderung von Klosters nach Davos beantragt.
Zwischen Landquart und Klosters verläuft einerseits die Nationalstrasse A28, anderseits die Kantonsstrasse. Hauptverkehrs- und Rettungsachse ist die A28. Diese Situation erlaubt es, die Kantonsstrasse zwischen Landquart und Klosters temporär abschnittsweise für den Verkehr zu sperren und die Winterwanderung unter Auflagen zu ermöglichen.
Zwischen Klosters und Davos verbindet jedoch einzig die Kantonsstrasse das Prättigau mit dem Landwassertal. Einen einfach zu begehenden und im Winter geräumten Weg für Fussgänger gibt es ebenso wenig, wie Trottoirs. Weil die Kantonsstrasse auch als Rettungsachse fungiert und am 21. Januar mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, haben die Behörden nach Abwägung aller Aspekte entschieden, keine Bewilligung für den Streckenabschnitt Klosters - Davos zu erteilen. Aus ähnlichen Gründen kann auch in Davos selbst keine Bewilligung für eine Wanderung entlang der Hauptverkehrsachsen, insbesondere der Talstrasse, erteilt werden.
Um den Organisatoren der Winterwanderung jedoch zu ermöglichen, ihre Anliegen auch in Davos kundzutun, hat der Kleine Landrat der Gemeinde Davos am Dienstag, 21. Januar, von 13 bis 15 Uhr, eine Platzkundgebung auf dem Rathausplatz genehmigt.
Im Zusammenhang mit der Winterwanderung möchten die Behörden darauf hinweisen, dass am 19. und 20. Januar 2020 mit zeitweisen Behinderungen namentlich auf der Kantonsstrasse zwischen Landquart und Klosters zu rechnen ist. Es wird empfohlen, die Nationalstrasse A28 zu benutzen.
Gremium: Regierung des Kantons Graubünden und Kleiner Landrat der Gemeinde Davos
Quelle: dt. WEF-Ausschuss der Bündner Regierung
Datum: 15.01.2020, 11:30 Uhr